Rechtliche Infos
Wer von Ehrgewalt oder Zwangsheirat in Deutschland betroffen ist, kann sich bei Beratungsstellen und Polizei schnelle Hilfe holen oder in einem Frauenhaus Zuflucht finden.
Die Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die gegen das Recht auf Freiheit der Eheschließung verstößt, wie es u.a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (Artikel 16 Absatz 2) verankert ist.
Im März 2011 beschloss der Bundestag die Aufnahme der Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch. Zuvor galt sie als besonders schwerer Fall der Nötigung. Am Strafmaß hat sich dadurch nichts geändert. Zwangsverheiratung kann weiterhin mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Mit der expliziten Aufnahme eines eigenständigen Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch will der Gesetzgeber nochmals die gesellschaftliche Ächtung der Zwangsheirat betonen. Das Gesetz sieht außerdem ein eigenständiges Rückkehrrecht für junge Menschen vor, die gegen ihren Willen aus Deutschland ins Ausland verheiratet werden. Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt künftig nicht schon nach sechs Monaten, sondern erst nach zehn Jahren.
Das deutsche Recht schützt aber nicht nur vor den extremen Formen der Gewalt im Namen der Ehre, wie der sog. Ehrenmord und die Zwangsverheiratung. Die Ausübung von psychischem Druck, Bedrohungen, die Anwendung von körperlicher Gewalt etc. werden ebenfalls durch das deutsche Straf- und Zivilrecht erfasst. Beispielsweise können nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung beantragt werden. An Rechtsvorschriften, um gegen Vergehen und Verbrechen im Namen der Ehre vorzugehen, mangelt es somit nicht. Die Schwierigkeit liegt vielmehr in der Aufdeckung dieser Straftatbestände und in der Beweisführung, zumal viele Opfer nicht dazu bereit sind, gegen Mitglieder der eigenen Familien auszusagen.